Anfrage zur Erhöhung der Wasserpreise ab April 2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandes,
für die kommende Gemeinderatssitzung des Flecken Bovenden stelle ich folgende schriftliche Anfrage:
Wird im Rahmen der Wasserpreiserhöhung zum 01.04.2021 gewährleistet, dass die im Vorfeld der Einwohnerbefragung 2017 in Aussicht gestellte, durch den Wechsel der Wasserversorgung bedingte Preiserhöhung von circa 0,40 € pro Kubikmeter nicht überschritten wird?
Hintergrund:
Die Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co.KG haben die Wasserpreise ab dem 01.04.2021 erheblich erhöht (vgl. „Bovenden Aktuell“, April 2021, S. 7/8). Die Erhöhung des Grundpreises beträgt danach 31,75 %, für den Verbrauchspreis pro Kubikmeter ergibt sich eine Erhöhung um 6,77 %.
Nach der Preiserhöhung am 01.01.2015 erfolgte die letzte Wasserpreiserhöhung zum 01.10.2018 bei der Umstellung des Bovender Grundwassers auf das von den Stadtwerken Göttingen bezogene Wasser. Die Erhöhung betrug seinerzeit 0,40 € pro Kubikmeter. Der Grundpreis wurde nicht erhöht. Diese Erhöhung entsprach den im Zusammenhang mit der Einwohnerbefragung 2017 in Aussicht gestellten Mehrkosten bei einem Bezug von Wasser der Stadtwerke Göttingen.
Der Grundpreis bei der Trinkwassergestaltung soll die fixen Kosten abdecken und orientiert sich an der Anzahl der Abnehmerstellen und den jeweils fix anfallenden Kosten, die sich unter anderem aus den effektiven Kosten, dem Wassergroschen und den Unterhaltungskosten des Wassernetzes auch unter Berücksichtigung der Wasserentnahmegebühr ergeben.
Wie angeführt erfolgte die vorletzte Erhöhung des Wasserpreises am 01.01.2015. Auch in der Zeit vom 01.01.2015 bis 01.10.2018 dürften sich die fixen Kosten, die zur Bildung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises führen, erhöht haben. Diese Kosten wurden aber zum 01.10.2018 offensichtlich nicht weitergeben, da bei dieser Wasserpreiserhöhung der Grundpreis unverändert blieb.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern zumindest ein Teil der nun eingetretenen Erhöhung des Wasserpreises bereits vor der Einwohnerbefragung 2017 absehbar war und nicht kommuniziert wurde.
Folglich besteht ein öffentliches Interesse daran zu erfahren, inwiefern die Wasserpreiserhöhung zum 01.04.2021 mit den öffentlichen Aussagen im Vorfeld der Einwohnerbefragung in Einklang zu bringen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Risting (Ratsherr)